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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 B 168/16   

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https://dejure.org/2016,3771
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 B 168/16 (https://dejure.org/2016,3771)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2016 - 4 B 168/16 (https://dejure.org/2016,3771)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2016 - 4 B 168/16 (https://dejure.org/2016,3771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen des offenen Verkaufs von Betäubungsmitteln in dessen Geschäftslokal; Aufsichtspflicht des Betreibers einer Gaststätte über sein Lokal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen des offenen Verkaufs von Betäubungsmitteln in dessen Geschäftslokal; Aufsichtspflicht des Betreibers einer Gaststätte über sein Lokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15

    Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 B 168/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.8.2015 - 4 E 220/15 -, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29.6.2015 - 7 ME 32/15 -, juris, Rn. 14 f.
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 B 168/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205 = juris, Rn. 22.
  • OVG Bremen, 24.08.2016 - 2 B 98/16

    Aufsichtspflicht; Gaststättenbetrieb; Unzuverlässigkeit; Gaststättenrecht

    Der Gaststättenbetreiber verletzt die zur Annahme seiner gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit führende Aufsichtspflicht, wenn solche Missstände eintreten, die bei gehöriger Aufsicht nicht hätten vorkommen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44/86 -, BVerwGE 81, 74-81, Rn. 26; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205 -208, Rn. 20; OVG Bremen, Beschluss vom 05.10.2009 - 2 B 273/09 -, Rn. 21, [...]; OVG NW, Beschluss vom 04.03.2016 - 4 B 168/16 -, Rn. 4, [...]; NdsOVG, Beschluss vom 29.06.2015 - 7 ME 32/15 -, Rn. 13, [...], HessVGH, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, Rn. 6, [...]).
  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 4 K 18.00092

    Untersagung eines Gaststättenbetriebs

    Den Betreiber einer Gaststätte trifft eine Aufsichtspflicht in seinem Lokal und er muss insbesondere Willens und in der Lage sein einen dort stattfindenden Rauschgifthandel zu unterbinden (so OVG NRW, B.v. 4.3.2016, Az. 4 B 168/16 - juris Rn. 4 f. m.w.N.).
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